Regelwerk
§ 1 Teilnahmeberechtigt sind:
Alle natürlichen Personen ab dem Alter von 16 Jahren. Alle Personen
zwischen dem Alter von 16 bis 18 Jahren sind nur mit Einverständnisserklärung
der Eltern zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
Alle Teilnehmer müssen sich am Veranstaltungsdatum mit ihrem amtlichen
Lichtbildausweis ausweisen können.
§ 2 Hardware- und Softwarevoraussetzungen
- 1. Folgende Mindestvoraussetzungen sind zu erfüllen:
- Einen funktionstüchtigen Computer mit Ethernet-Netzwerkkarte 100Mbit
mit RJ45-Anschluß
- Patch-Kabel (15 m)
- Tischsteckdose, sonstige Stromverteiler oder Verlängerungskabel
- Originalsoftware
- Kopfhörer (keine Aktivboxen oder ähnliches)
§ 3 Ausgeschlossene Teilnehmer
- 1. Nicht teilnahmeberechtigt sind: Personen, die nicht die
geforderte Hardware und das geforderte Zubehör zur Veranstaltung
mitbringen können. Personen, die auf vergangenen Veranstaltungen
negativ aufgefallen sind oder schon einmal der Veranstaltung aufgrund
ihres Verhaltens verwiesen wurden.
§ 5 Inventar und fremdes Eigentum
- 1. Jegliches Inventar, Gebäude und Anlagen des Veranstaltungssaales,
sowie das bewegliche Vermögen und Geräte, sind sorgfältig
zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. Das
gleiche gilt für das Inventar des Veranstalters und der Helfer
und die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmer.
- 2. Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche
Zustimmung des Besitzers.
- 3. Der Veranstalter erlaubt die Benutzung seiner Netzwerkgeräte
(Switches) für die Dauer der Veranstaltung. Er übernimmt aber
keine Haftung für die Geräte der Veranstaltungsteilnehmer
und Helfer.
- 4. Beschädigungen an Benutzerfremden Eigentum müssen
dem Veranstalter gemeldet werden.
- 5. Personen, die für Beschädigungen verantwortlich
sind, müssen mit ihrem Barvermögen noch während der Veranstaltung
für den Schaden aufkommen.
- 6. Ausgeliehenes Material muss nach der Benutzung ohne
Aufforderung zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des
ausgeliehenen Materials versäumt, so wird dies als Diebstahl gewertet
und zur Anzeige gebracht.
- 7. Diebstahl wird in jedem Fall angezeigt.
- 8. Veranstaltungsteilnehmer haben ihr komplettes Inventar,
welches sie zur Veranstaltung mitbringen, zu kennzeichnen; und zwar
so, dass man es deutlich von dem der anderen unterscheiden kann.
- 9. Fremde Geräte dürfen nur nach Absprache mit dem
Veranstalter mitgebracht werden.
§ 6 Haftungsausschluss
- 1. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene
Gefahr.
- 2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für
das Eigentum der Teilnehmer.
- 3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche
Unfälle und Vermögensverluste sowie für Diebstähle
und sonstiges Abhandenkommen von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer,
die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen.
- 4. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste
Dritter.
- 5. Der Veranstalter haftet nur für alle dem durch die
Veranstaltung entstandenen Schäden an Räumen, Einrichtungsgegenständen
und Außenanlagen. Der eigentliche Schadensverursacher wird jedoch
vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen.
§ 7 Pflichten
- 1. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat sich an den Platz zu
setzen, der ihm von der Kasse oder vom Veranstalter zugeteilt wurde
oder auf den, den der jeweilige Teilnehmer sich im Vorfeld auf der Internetseite,
nach erfolgreich eingegangener Zahlung des Beitrages, ausgewählt hat.
- 2. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat seinen Rechner nach seinem
Nickname zu benennen. Der Nickname muss mit den Angaben, die in der
Anmeldung gemacht wurden, übereinstimmen.
- 3. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat Rücksicht auf seinen
Tischnachbarn zu nehmen und nur soviel Platz an seinem Tisch einzunehmen,
so dass der Tischnachbar nicht eingeengt wird.
- 4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten,
dass andere Teilnehmer nicht gestört oder belästigt werden.
- 5. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht dem Veranstalter, neben
Beschädigungen und Schadensverursachern, auch störende oder
sabotierende Teilnehmer zu melden.
- 6. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal
und alle übrigen Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen. Der
Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten
und darf nicht auf den Boden geworfen werden. Flüssiger sowie brennbarer
Abfall darf nicht in Müllsäcke oder Mülltonnen entsorgt
werden sondern muss dem Veranstalter übergeben werden. Ist die
Mülltonne in unmittelbarer Umgebung überfüllt, so ist
die nächste, nicht überfüllte Mülltonne aufzusuchen.
- 7. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz
aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um
die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei besonderer Be- und
Verschmutzung eine Reinigungsgebühr von dem Teilnehmer zu erheben.
§ 8 Netzwerk
- 1. Das Kopieren von fremden Dateien über das Netz auf
den eigenen Rechner geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt
keine Haftung für Schäden verursacht durch Viren oder ähnlicher
Software. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste
Dritter.
- 2. Der Besitz, die Anfertigung und Verbreitung von Raubkopien
und sonstigem illegalem Material ist streng untersagt. Der Veranstalter
lehnt jegliche Verantwortung und Haftung hinsichtlich Raubkopien und
illegaler Software ab.
- 3. Das Sabotieren, Manipulieren, Hacken, Verbreiten von Viren
und auch sogenannte Denial Of Service Attacken auf das Netzwerk oder
einzelne Rechner ist nicht erlaubt. Personen die dieser Handlungen überführt
werden, müssen mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung
und einer Anzeige rechnen.
- 4. Das Spielen von indizierten bzw. nicht altersgerechten Spielen
ist strickt untersagt.
- 5. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich alle Benutzerkonten auf dem eigenen Computer mit einem Passwort zu versehen.
§ 9 Ausschluss
- 1. Personen, die auf der Veranstaltung negativ auffallen, indem
sie sich vorsätzlich oder auch fahrlässig nicht an die im Vertrag aufgeführten
Paragraphen und Punkte halten, werden vom Veranstalter zur Verantwortung
gezogen.
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