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Regelwerk

§ 1 Teilnahmeberechtigt sind:

    Alle natürlichen Personen ab dem Alter von 16 Jahren. Alle Personen zwischen dem Alter von 16 bis 18 Jahren sind nur mit Einverständnisserklärung der Eltern zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
    Alle Teilnehmer müssen sich am Veranstaltungsdatum mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

§ 2 Hardware- und Softwarevoraussetzungen

  • 1. Folgende Mindestvoraussetzungen sind zu erfüllen:

    - Einen funktionstüchtigen Computer mit Ethernet-Netzwerkkarte 100Mbit mit RJ45-Anschluß
    - Patch-Kabel (15 m)
    - Tischsteckdose, sonstige Stromverteiler oder Verlängerungskabel
    - Originalsoftware
    - Kopfhörer (keine Aktivboxen oder ähnliches)

§ 3 Ausgeschlossene Teilnehmer

  • 1. Nicht teilnahmeberechtigt sind: Personen, die nicht die geforderte Hardware und das geforderte Zubehör zur Veranstaltung mitbringen können. Personen, die auf vergangenen Veranstaltungen negativ aufgefallen sind oder schon einmal der Veranstaltung aufgrund ihres Verhaltens verwiesen wurden.

§ 5 Inventar und fremdes Eigentum

  • 1. Jegliches Inventar, Gebäude und Anlagen des Veranstaltungssaales, sowie das bewegliche Vermögen und Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. Das gleiche gilt für das Inventar des Veranstalters und der Helfer und die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmer.


  • 2. Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers.


  • 3. Der Veranstalter erlaubt die Benutzung seiner Netzwerkgeräte (Switches) für die Dauer der Veranstaltung. Er übernimmt aber keine Haftung für die Geräte der Veranstaltungsteilnehmer und Helfer.


  • 4. Beschädigungen an Benutzerfremden Eigentum müssen dem Veranstalter gemeldet werden.


  • 5. Personen, die für Beschädigungen verantwortlich sind, müssen mit ihrem Barvermögen noch während der Veranstaltung für den Schaden aufkommen.

  • 6. Ausgeliehenes Material muss nach der Benutzung ohne Aufforderung zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials versäumt, so wird dies als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.

  • 7. Diebstahl wird in jedem Fall angezeigt.


  • 8. Veranstaltungsteilnehmer haben ihr komplettes Inventar, welches sie zur Veranstaltung mitbringen, zu kennzeichnen; und zwar so, dass man es deutlich von dem der anderen unterscheiden kann.


  • 9. Fremde Geräte dürfen nur nach Absprache mit dem Veranstalter mitgebracht werden.

§ 6 Haftungsausschluss

  • 1. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.


  • 2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Eigentum der Teilnehmer.


  • 3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und Vermögensverluste sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommen von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer, die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen.


  • 4. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste Dritter.


  • 5. Der Veranstalter haftet nur für alle dem durch die Veranstaltung entstandenen Schäden an Räumen, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen. Der eigentliche Schadensverursacher wird jedoch vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen.

§ 7 Pflichten

  • 1. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat sich an den Platz zu setzen, der ihm von der Kasse oder vom Veranstalter zugeteilt wurde oder auf den, den der jeweilige Teilnehmer sich im Vorfeld auf der Internetseite, nach erfolgreich eingegangener Zahlung des Beitrages, ausgewählt hat.


  • 2. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat seinen Rechner nach seinem Nickname zu benennen. Der Nickname muss mit den Angaben, die in der Anmeldung gemacht wurden, übereinstimmen.


  • 3. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat Rücksicht auf seinen Tischnachbarn zu nehmen und nur soviel Platz an seinem Tisch einzunehmen, so dass der Tischnachbar nicht eingeengt wird.


  • 4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört oder belästigt werden.


  • 5. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht dem Veranstalter, neben Beschädigungen und Schadensverursachern, auch störende oder sabotierende Teilnehmer zu melden.


  • 6. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal und alle übrigen Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen. Der Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten und darf nicht auf den Boden geworfen werden. Flüssiger sowie brennbarer Abfall darf nicht in Müllsäcke oder Mülltonnen entsorgt werden sondern muss dem Veranstalter übergeben werden. Ist die Mülltonne in unmittelbarer Umgebung überfüllt, so ist die nächste, nicht überfüllte Mülltonne aufzusuchen.


  • 7. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei besonderer Be- und Verschmutzung eine Reinigungsgebühr von dem Teilnehmer zu erheben.

§ 8 Netzwerk

  • 1. Das Kopieren von fremden Dateien über das Netz auf den eigenen Rechner geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden verursacht durch Viren oder ähnlicher Software. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste Dritter.


  • 2. Der Besitz, die Anfertigung und Verbreitung von Raubkopien und sonstigem illegalem Material ist streng untersagt. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung und Haftung hinsichtlich Raubkopien und illegaler Software ab.


  • 3. Das Sabotieren, Manipulieren, Hacken, Verbreiten von Viren und auch sogenannte Denial Of Service Attacken auf das Netzwerk oder einzelne Rechner ist nicht erlaubt. Personen die dieser Handlungen überführt werden, müssen mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung und einer Anzeige rechnen.

  • 4. Das Spielen von indizierten bzw. nicht altersgerechten Spielen ist strickt untersagt.

  • 5. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich alle Benutzerkonten auf dem eigenen Computer mit einem Passwort zu versehen.

§ 9 Ausschluss

  • 1. Personen, die auf der Veranstaltung negativ auffallen, indem sie sich vorsätzlich oder auch fahrlässig nicht an die im Vertrag aufgeführten Paragraphen und Punkte halten, werden vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen.

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